Bereits vor einigen Jahren hatte der Gemeinderat Arnschwang einem Antrag auf Abbruch des restlichen Wasserschlosses mehrheitlich zugestimmt. Allgemeiner Tenor war, dass es einer Privatperson nicht zumutbar sei, die Sicherung des Schlosses in Eigenregie zu machen.
In Gesprächen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) konnte dann eine Förderquote von ca. 90% erreicht werden. Voraussetzung hierfür war allerdings die Überlassung des Wasserschlosses für mindestens 45 Jahre an die Gemeinde Arnschwang. Die Gemeinde muss als Träger dieser Maßnahme auftreten.
Der Eigentümer Peter Mühlbauer war mit dieser Forderung einverstanden und so kam es, dass der aktuelle Gemeinderat dem Erhalt des Arnschwanger Wahrzeichens zustimmte.
Ein Aufschub der Maßnahme – wie von einigen wegen eines eventuellen Kindergartenneubaus gefordert – kam deshalb nicht mehr in Frage, weil der Abbruchantrag ultimativ zur Entscheidung anstand. Zum Ende des Jahres 2010 wäre die Geschichte des Arnschwanger Schlosses durch den Abriss jäh beendet gewesen. Ein schnelles Handeln war unbedingt erforderlich.
Die „Sicherung unter Dach und Fach“, wie es in Fachkreisen bezeichnet wird, beinhaltet die komplette Erneuerung des Daches, die Verpressung und Sicherung der Außenwände und Decken, sowie saubere und nutzbare Laufbeläge in den Räumen. Fenster und Türen werden saniert oder ersetzt.
Der Gemeinderat hat ausdrücklich einen weiteren Ausbau – z.B. Installation von Ver- und Entsorgungsleitungen, etc. - von der Wirtschaftlichkeit einer Nachnutzung abhängig gemacht.
In jedem Fall ist sichergestellt, die Räume des Arnschwanger Schlosses werden den Bürgern zur Verfügung stehen. In welcher Form auch immer.
Bei den Fördermitteln handelt es sich um eine sogenannte Festbetragsförderung.
Das heißt, dass jede erbrachte Eigenleistung an der Baumaßnahme „hinten angehängt werden“ kann und solange weitergebaut wird bis das Geld verbraucht ist.
Deshalb bitte ich jeden, der sich vorstellen könnte zwischendurch bei Bedarf ein paar Stunden zu helfen (z.B. bei der Räumung des Bauschuttes oder beim Dachdecken usw.) sich in der Gemeinde ganz unverbindlich zu melden. So könnte vielleicht das Geld zum Schluss noch reichen um etwa die momentan abgestützte Stuckdecke im großen Saal zu restaurieren und zu erhalten.
Alle am Bau mithelfenden Bürger werden später sicherlich in irgendeiner Form schriftlich festgehalten werden.